Lüftungskonzept nach DIN 1946-6

Die DIN 1946-6 schreibt vor, daß für jedes neue und umfangreich sanierte Wohngebäude ein Lüftungskonzept erstellt werden muss. Liegt dieses nicht vor, müssen ggf. die Planer für spätere, lüftungsbedingte Mängel haften!


->  Grundsätzliche Frage an den Planer / Energieeffizienz-Experten:

 

Wird das neue oder modernisierte Gebäude über die Gebäudeundichtheiten ausreichend belüftet oder welche zusätzlichen, lüftungstechnischen Maßnahmen sind ggf. notwendig, um Nutzer-unabhängig einen ausreichenden Luftwechsel zu gewährleisten ?


->  Spätestens vor einer energetischen Sanierung sollten sich Eigentümer und Bewohner kundig machen. Wer ältere Gebäude dämmt, das Dach abdichtet oder neue Fenster einbaut, muß stärker als je zuvor für ausreichenden Luftaustausch sorgen, damit Feuchtigkeit entweichen kann.
 

Sinnvoll ist, dieses schon bei der Planung durch ein Lüftungskonzept zu berücksichtigen; hierbei ist zu prüfen, ob zum Schutz vor Feuchte zum Beispiel Luft-Durchlässe in der Außenwand oder ggf. auch geregelte Lüftungsanlagen nötig sind.
 

Grundsatz: Bei Neubau- und Sanierungvorhaben ist ein Lüftungskonzept für Wohnungen verpflichtend !
 


->  Planungssicherheit durch Erstellung eines Lüftungskonzeptes

 

Ein Lüftungskonzept ist die Zusammenstellung der aus bauphysikalischen, lüftungs- und gebäude-technischen sowie auch hygienischen Gesichtpunkten notwendigen Maßnahmen zur ausreichenden Belüftung von Wohnungen.


Ein Lüftungskonzept besteht aus zwei Teilen:

 

Teil 1:    Festlegung, ob für eine Nutzungseinheit (Wohnung, EFH)
              lüftungstechnische Maßnahmen notwendig sind

 

Teil 2:   Auswahl und Festlegung eines geeigneten Lüftungssystems für eine

             Nutzungseinheit und seine einzelnen Räume


 

->  Wann wird ein Lüftungskonzept benötigt ?


Ein Lüftungskonzept wird benötigt:
- bei der Planung und Erstellung eines neuen Gebäudes und

- bei einer lüftungstechnisch wesentlichen Änderung eines Gebäudes.

.

Eine wesentliche lüftungstechnische Änderung eines Bestandgebäudes (n50 ≥ 4,5  1/h) ist z.B. dann gegeben, wenn Teile der Gebäudehülle erneuert werden oder die Dichtheit der Gebäudehülle wesentlich geändert wird:

- Im MFH werden mehr als 1/3 der vorhandenen Fenster (der Nutzungseinheit)   
  ausgetauscht.

- Im EFH werden mehr als 1/3 der vorhandenen Fenster ausgetauscht bzw.
  mehr als 1/3 der Dachfläche abgedichtet.


 

->  Lüftungs-Betriebsstufen der DIN 1946-6:

 

A)  Lüftung zum Feuchteschutz, FL:

 - Notwendige Lüftung zur Gewährleistung des Bautenschutzes (Feuchte) unter üblichen Nutzungsbedingungen bei teilweise reduzierten Feuchtelasten, z.B. zeitweilige Abwesenheit der Nutzer u. kein Wäschetrocknen in der NE.

 

B)  Reduzierte Lüftung, RL:

- Notwendige Lüftung zur Gewährleistung der hygienischen Mindestanforderungen sowie des Bautenschutzes (Feuchte);

- Mindestanforderungen sowie des Bautenschutzes (Feuchte) unter üblichen Nutzungsbedingungen bei teilweise reduzierten Feuchte- und Stofflasten, z.B. infolge zeitweiliger Abwesenheit von Nutzern.

 

C)  Nennlüftung, NL:

- Notwendige Lüftung zur Gewährleistung der hygienischen Anforderungen sowie des Bautenschutzes bei Anwesenheit der Nutzer (Normalbetrieb).


D) 
Intensivlüftung, IL:

- Zeitweilig notwendige Lüftung mit erhöhtem Luftvolumenstrom zum Abbau von Lastspitzen (Lastbetrieb).


 

->  Fazit:     Lüftung zum Feuchteschutz muss ohne Nutzerzutun dauerhaft
                    sichergestellt sein
:


- Der Bautenschutz ist nur bei reduzierten Feuchtelasten gewährleistet;
- Zeitweilige Abwesenheit der Nutzer;

- Wäschetrocknung in der Nutzungseinheit ist ausgeschlossen;

- Die bei einer normalen Nutzung der Wohnung anfallenden Feuchtelasten sind durch die Lüftung zum Feuchteschutz nicht abgedeckt.

 

Alle anderen für eine ausreichende Mindestlüftung notwendigen Betriebsstufen müssen vom Nutzer durch manuelles Fensteröffnen realisiert werden,
oder:

Ein nutzerunabhängig wirkendes Lüftungssystem stellt die notwendige Mindestlüftung sicher.